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Regierung sollte endlich aktiv gegen Passivrauch werden
18.12.2008
Rede zur Bundestagsdebatte um die Anträge:
Bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten verankern
> Drucksache 16/10338
Wirksamen Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Raum umsetzen
> Drucksache 16/2805 <
Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern
> Drucksache 16/2730 <
Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung - zu Protokoll gegeben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die negativen Wirkungen des Rauchens und des Passivrauchens sind hinlänglich bekannt. Ich
könnte an dieser Stelle die gesundheitlichen Folgen für ungeborene Kinder, für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, für Raucher/innen wie für diejenigen, die dem Rauch ausgesetzt
sind, noch einmal aufzählen. Ich tue es nicht, denn die Frage um die Schädlichkeit des
Rauchens ist längst beantwortet. Diese Diskussion ist abgeschlossen. Tabakrauch ist
gesundheitsschädlich, egal in welcher Dosierung und in welcher Form, ob aktiv oder passiv
und bei wem.
Der einzig wirkliche Schutz vor den gesundheitlichen Folgen sind Gesundheitsförderung und
Prävention gegenüber aktivem Tabakkonsum und der Schutz vor der passiven Aufnahme von
Tabakrauch.
In beiden Feldern leistet diese Bundesregierung viel zu wenig.
Bei der Tabakprävention schafft es die Bundesregierung leider wie immer die sozialen
Unterschiede auszublenden. Menschen mit weniger materiellen, kulturellen, sozialen und
personellen Ressourcen rauchen häufiger und mehr als Menschen mit vielen dieser
Ressourcen. Dies muss Beachtung in der Präventionspolitik finden. Diese Bundesregierung
schafft es aber sogar, die Minderung beim Tabakkonsum bei Jugendlichen zwischen 12 und
17 Jahren als Erfolg zu bezeichnen, ohne dabei auch nur zu erwähnen, dass hier vor allem die
besser gebildeten Schülerinnen und Schülern an Gymnasien weniger rauchen, die eher aus
sogenannten gut situierten Familien stammen, während an der Hauptschule alles beim Alten
bleibt. Solche Präventionspolitik kann nur als Ober- und Mittelschichtspolitik bezeichnet
werden, bei der es der Bundesregierung auf die restliche Bevölkerung nicht ankommt.
Bei den Schokoladenzigaretten reicht es auch wieder einmal nur zu einem Appell an den
Einzelhandel. Eine Politik, die Tabakprävention ernst nimmt, sieht anders aus.
Beim Schutz vor Passivrauchen ist die Bilanz dieser Bundesregierung nicht besser. Betrachten
wir nur den Flickenteppich an einzelnen Länderlösungen beim Schutz vor Passivrauch in
Gaststätten. Es war innerhalb der EU längst bekannt, dass nur Maßnahmen, die einheitlich
innerhalb von Staaten durchgeführt werden, wirkliche Erfolge erzielen. Aber diese
Bundesregierung wollte offensichtlich nichts unternehmen und hat ihre Verantwortung an die
Länder abgegeben. Mit dem Ergebnis, dass wir nun 16 unterschiedliche Regelungen in
Deutschland zum Passivrauch in Gaststätten haben.
Und die SPD besitzt die Chuzpe hier und heute einen Antrag, der im September 2006 verfasst
wurde, beizufügen, der den Deutschen Bundestag auffordert, noch im Jahre 2006 einen
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, alle Bundesbürger, auch in der
Gastronomie ausnahmslos vor Passivrauchen zu schützen. Wenn nun der Flickenteppich
wieder beklagt wird, den man selbst zusammengeschustert hat, hat das schon etwas
Komisches - wenn es nicht so traurig wäre.
Zwei aktuellere Vorlagen der Grünen sind Anlass der Debatte. Während man den Antrag
16/10338 „Bundeseinheitlichen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten verankern“ getrost in
die Kategorie „Appell für einen Appell“ einordnen kann, weil der Arm der Bundesregierung
eben nicht bis in die Gaststättenverordnungen der Länder greift, bietet der Gesetzentwurf
16/10337 zur „Verankerung eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen im
Arbeitsschutzgesetz“ der Bundesregierung die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu
schlagen:
Zum einen kann der unerträgliche Zustand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erster
und zweiter Klasse beendet werden. Erster Klasse haben bislang die Menschen gearbeitet, die
der Arbeitgeber nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung wirksam vor den Gesundheitsgefahren
durch Tabakrauch geschützt hat. Zweiter Klasse haben all diejenigen gearbeitet, bei denen die
Arbeitgeber von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, die im Falle von
Publikumsverkehr vorgesehen ist. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden sich
vorwiegend in der Gastronomie und waren und sind immer noch dem Passivrauch ausgesetzt.
Meine Fraktion hat die Bundesregierung schriftlich gefragt, ob dies mit dem Gesetz zum
Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom Mai 2003 in Übereinstimmung gebracht werden kann. In dem Rahmenübereinkommen wird in Artikel 4
ausdrücklich gefordert, dass alle Menschen vor Passivrauch geschützt werden sollen. Die
Bundesregierung hat geantwortet, dass der §5 inklusive seiner Ausnahmen für die
Gastronomie im Einklang mit diesem Rahmeneinkommen stünden. Da frage ich mich doch:
Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in der Gastronomie, die Passivrauch ausgesetzt sind, nicht um Menschen?
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD schreiben in Ihrem Antrag: “Das in den
Gastronomiebetrieben angestellte Personal wird aktuell nicht durch die
Arbeitsstättenverordnung geschützt und unterliegt somit einem höheren Morbiditäts- und
Mortalitätsrisiko. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Restaurants, Bars und Kneipen haben
ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.“ Ihr Staatssekretär im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt aber, wie eben erwähnt, das WHO-Rahmenübereinkommen
zum Schutz aller Menschen würde eingehalten. Hier weiß
offensichtlich die linke Gehirnhälfte nicht, was die rechte denkt.
Die zweite Fliege, die mit dieser Klappe geschlagen werden könnte, liegt darin, dass mit dem
Gesetzentwurf neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Schutz der Gäste
vor Passivrauch in der Gastronomie gestärkt würde. Denn sobald Angestellte in einer
Gaststätte beschäftigt sind, dürfte in umschlossenen Räumen nicht geraucht werden.
Ausnahmen bildeten die Raucherräume, die alleine für die rauchenden Beschäftigten
eingerichtet sind. In den meisten Gaststätten wäre das Rauchen damit nicht mehr möglich.
Hier ist allerdings eine eindeutige klare Definition notwendig, was „umschlossen“ bedeuten
soll. Damit steht und fällt der Schutz vor Passivrauch in Bierzelten.
Diese Regelung verbesserte zudem die Chancengleichheit zwischen den sogenannten
Eckkneipen und den größeren Gaststätten und trennt die Streu vom Weizen bei den sogenannten Einraumkneipen. In größeren Gaststätten wäre wegen der Angestellten das
Rauchen nicht mehr möglich. Nur in solchen Einraumkneipen ohne Personal könnte noch
geraucht werden. Hier wäre zu prüfen, ob die nun mögliche Bevorzugung von
inhabergeführten Einraumgaststätten eine unzulässige Bevorzugung darstellt. Nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte dann allein ein Rauchverbot in allen
gastronomischen Betrieben die Lösung sein.
Die Bundesregierung stellt sich gerne als zur Untätigkeit verurteilter Zuschauer dar, der sich über die Politik auf Länderebene ärgert. Es ist festzustellen, dass die vorliegenden aktuellen
Vorlagen der Bundesregierung Wege aufzeigen, wie sie endlich tätig werden kann. Deshalb
unterstützen wir diese.
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