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Koalitions-Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist kein Quantensprung!
27.04.2007
Rede zur Bundestagsdebatte um umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Minister Seehofer, auch wenn ich Ihnen in vielem, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, zustimmen kann, als Quantensprung würde ich den Gesetzentwurf, der heute vorgelegt wurde, nicht bezeichnen.
Der Akt der Gesetzgebung zum Schutz vor Tabakrauch und zur Herstellung europäischer bzw. internationaler Normalität auch in Deutschland hätte zu einer Sternstunde des Parlaments werden können, wenn hier und heute ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments vorgelegt worden wäre, der konsequent für einen wirklich umfassenden Schutz in allen öffentlichen Räumen und auf allen Ebenen, vom Bund bis in die Kommunen, gesorgt hätte.
(Beifall bei der LINKEN)
Stattdessen diskutieren wir über einen Gesetzentwurf und drei Anträge sowie über einen Gruppenantrag, durch den ein konsequenter Schutz gewährleistet würde, der sich allerdings noch in der Tiefe des parlamentarischen Raums befindet.
Das Rauchen hat in Deutschland, wie in vielen Ländern, eine lange Tradition. Hier wie überall wirkt Nikotin auf die Psyche. Insofern wird diese Debatte natürlich hochemotional geführt, auch in meiner Fraktion. Trotz allem sollten wir aber nicht vergessen: Es geht um die Rechte der 73 Prozent der Bevölkerung, die Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucher sind. Es geht vor allen Dingen um die Kinder und Jugendlichen. Es geht um die Vermeidung von Leid durch Tod und schwere Erkrankungen.
Es geht um die Minderung der horrenden Kosten, die für das Gesundheitssystem entstehen, und um die Senkung anderer Folgekosten. Nicht zuletzt geht es um den Willen von 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler. Auch das sollten wir immer bedenken.
Für den Schutz vor Schadstoffen – Herr Minister Seehofer hat das ausgeführt – gilt in Deutschland Bundesrecht, beispielhaft konsequent umgesetzt im Hinblick auf Asbest. Warum sieht es beim Schutz vor dem Schadstoff Rauch, der mindestens ein vergleichbares Gefahrenpotenzial aufweist, anders aus, und das, obwohl Millionen Menschen, insbesondere Frauen, am Arbeitsplatz mit diesem Schadstoff konfrontiert sind?
Der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung sind Bundesrecht. Aber es soll juristisch nicht möglich sein, dass der Bundestag den Weg für einen umfassenden Nichtraucherschutz vom Bund bis in die Kommunen ebnet?
Ich denke, es wäre eine Bankrotterklärung vor dem, was wir beschlossen haben, wenn wir nicht nach einem möglichen Weg suchen. Gesetze sind keine Naturereignisse, sondern sie werden von Menschen gemacht. Man sollte sie, wenn das Erfordernis besteht, auch ändern können.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich denke allerdings, dazu fehlt der tatsächliche Wille. Ein beredtes Beispiel ist der Bundestag selbst. Am 8. März dieses Jahres haben wir auf Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen eine Debatte über das geplante Rauchverbot im Bundestag geführt. Der Ältestenrat beeilte sich, noch an diesem Tag zu vermelden, dass es im Bundestag genauso geregelt werde, wie es im Gesetz vorgesehen werde, und dass das parallel geschehe. Aber bis heute ist noch keine Regelung getroffen worden. Die Frau Ministerin sagt zwar, das sei geklärt. Aber ich frage: Wo? Mir ist keine schriftliche Regelung bekannt. Es sind lediglich Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt. Also hat der Bundestag es nötig, die Pflichten, die dieses Gesetz mit sich bringt, formal auf sich übertragen zu bekommen. Das hätten wir beispielgebend in der Zeit von Anfang März bis heute selbst auf den Weg bringen müssen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun möchte ich noch auf eine ewige Debatte eingehen und klarstellen: Der Schutz vor dem Schadstoff Tabak ist nicht identisch mit dem Verbot des Rauchens. Zu rauchen oder nicht zu rauchen, ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, die auch ich respektiere, Herr Parr. Mit dem Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen sollen Nichtraucher und Raucher davor geschützt werden, den mit dem Rauchen einhergehenden Belastungen nicht permanent und unausweichlich ungewollt ausgesetzt zu sein. Natürlich erschöpft sich der Gesundheitsschutz in Sachen Tabakrauch nicht im Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen. Ich plädiere selbstverständlich für einen Dreiklang: erstens alles zu tun, um Kinder und Jugendliche von dem Einstieg abzuhalten, zweitens Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Tabakrauch zu schützen und drittens Raucherinnen und Raucher zu motivieren, auszusteigen und ihnen beim Entzug zu helfen. Insofern tragen Sie mit Ihrem Antrag – ich spreche die FDP an – Eulen nach Athen. Ich denke, eigentlich geht es Ihnen darum, ein konsequentes Rauchverbot zu verhindern. Sie haben Helios-Kliniken als Beispiel angeführt. Die Helios-Kliniken praktizieren es. Für die Kliniken besteht ein Rauchverbot, und sie motivieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufzuhören; denn es ist erwiesen, dass Verbote und Ächtungen an der einen Stelle und die Prävention an der anderen Stelle das Nichtrauchen erleichtern und den Mainstream verändern helfen. Ich denke, das ist ein Gesamtansatz.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor: ein Rauchschutz mit eingeschränkter Reichweite auf Bundesebene. Die Länder werden uns peu à peu die Farben des Flickenteppichs präsentieren. Hier und heute wird mit der Gesetzgebung für die Bundesrepublik begonnen. Damit wird für lange Zeit festgezurrt, wie der Schutz vor Tabakrauch in Deutschland aussieht. Der Gruppenantrag, mit dem wir mehr wollten, hat sich unseres Erachtens damit erledigt. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Linksfraktion, ziehen unsere Unterschriften zurück, damit die Initiatoren – wie Herr Binding das beispielsweise auch gegenüber meinem Kollegen Spieth erst neulich dokumentiert hat – den Wählerinnen und Wählern nicht nach wie vor Sand in die Augen streuen, wonach in nächster Zeit noch eine umfassende Lösung möglich ist.
(Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht der einzige Grund für den Rückzug!)
So schnell kommt die Gelegenheit, die es heute gibt, nicht wieder.
(Beifall bei der LINKEN)
Seit den 90er-Jahren – Herr Minister Seehofer hat es angesprochen – quält sich der Deutsche Bundestag mit dem Nichtraucherschutz. Jetzt werden zwar endlich Nägel mit Köpfen gemacht, aber leider in völlig unzureichender Weise. Es schmerzt mich, dass wir uns international so blamieren und Chancen für Besseres vergeben haben.
Ich danke.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordnetendes BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
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