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Vorgehen der Regierung bei
Gesundheitsreform - Entmündigung des
Parlaments
02.02.2007
Rede zum Rauchverbot im Bundestag - Antrag der Grünen (DrS 16/4400)
Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung - zu Protokoll gegeben
Dem heute vorgelegten Gesetzentwurf kann ich aus vier Gründen nicht zustimmen:
Erstens. Der Gesetzentwurf löst die Probleme, des Gesundheitssystems nicht, im Gegenteil, es
werden noch
neue geschaffen.
Zweitens. Die Finanzierungsgrundlagen und -aussichten sind völlig unsolide.
Drittens. Die spezifischen Probleme Ost – drohende gesundheitliche Unterversorgung –
werden unzulänglich angepackt.
Viertens. Der Gesetzentwurf wurde von der Koalition in ein nach der Geschäftsordnung zwar
zulässiges, dem komplexen Reformwerk jedoch nicht angemessenes parlamentarisches
Verfahren gedrückt.
Ziel der Koalition war, eine bedarfsgerechte Versorgungfür alle – auch angesichts der großen
Herausforderungen aus Alterung der Gesellschaft und medizinischem Fortschritt – nachhaltig
zu finanzieren. Dieses unterstützenswerte Ziel wurde mit dem vorgelegten Gesetzentwurf
nicht erfüllt. Auch die Vielzahl von Änderungen der letzten Tage kann das missglückte
Grundkonstrukt des sogenannten Reformwerkes nicht mehr ändern. Das GKV-WSG zeigt
exemplarisch: Diese Große Koalition vermag die anstehenden Probleme nicht zu lösen. Die
Ausgangspositionen von CDU/CSU und SPD zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
waren so unterschiedlich – Kopfpauschale auf der einen Seite, Bürgerversicherung auf der
anderen Seite –, dass ein
vernünftiger Kompromiss der Quadratur des Kreises bedurft hätte. Wirkliche Größe hätte die
Koalition gezeigt, wenn sie zu Ostern letzten Jahres nach der ersten Stufe der Gespräche in
ausgesuchter Runde ehrlich die Unvereinbarkeit eingestanden hätte. Der Weg wäre dann frei
gewesen, in der gesundheitlichen Versorgung den Status quo zu sichern und einen breiten
gesellschaftlichen Diskurs über die Zukunft des Gesundheitssystems zu starten, bevor man
gesetzgeberisch noch einmal neu startet. Aber die Kanzlerin zog den Schluss, die Reform zur
Chefsache zu machen. So wurde ein Gesetz zusammengezimmert, das den Koalitionsfrieden
sichert, aber nicht das Gesundheitssystem.
Die Situationsanalyse blieb halbherzig. Wir haben im Gesundheitssystem keine
Kostenexplosion, sondern eine Einnahmeerosion. Aber die Beitragsbemessungsgrenze wird
nicht angehoben, die Finanzierungsbasis nicht auf alle Bürgerinnen und Bürger verbreitert,
und andere Einkommensarten, wie Kapital-, Miet- und Zinseinkünfte, werden nicht
einbezogen. Stattdessen steigen die Beiträge unaufhörlich. Einziges Ventil des neuen
Gesundheitsfonds für benötigte Mehreinnahmen ist die kleine Kopfpauschale. Das ist zutiefst
unsozial.
Ein richtiger Schritt wurde gegangen, indem alle Bürgerinnen und Bürger – leider nicht
konsequent in der GKV – immerhin versicherungspflichtig werden. Den Antrag, dass
niemand ohne Versicherungsschutz bleibt, habe ich bereits im Jahr 2000 als Sozialministerin
Mecklenburg- Vorpommerns in der Gesundheitsministerkonferenz gefordert, es ist also ein überfälliger Schritt.
Mit Wahltarifen, Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen wird der Trend in Richtung
Privatisierung fortgesetzt und die solidarische Krankenversicherung europarechtlich fahrlässig
aufs Spiel gesetzt. Es besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Status als
Anstalten öffentlichen Rechts verlieren und künftig als Unternehmen dem freien Spiel der
Marktkräfte unterliegen. Damit ist für die Zukunft eine Bürgerinnen- und Bürgerversicherung
kaum noch möglich.
Der Gesetzentwurf vollzieht nicht den dringend erforderlichen Kurswechsel: Weg von
einnahmeorientierten, hin zu einer aufgabenorientierten Ausgabenpolitik. Dringend
erforderliche Einzelmaßnahmen für Problemlösungen und Leistungsverbesserungen werden
finanziell unsolide untersetzt. So bringen die wünschenswerten Leistungsverbesserungen –
wie in der Palliativmedizin, für ambulante und stationäre Hospizarbeit, geriatrische
Versorgung – bisher unkalkulierte Kosten und setzen somit die Krankenkassen unter Druck
bei Ermessens- und Satzungsleistungen, Kürzungen sind zu befürchten.
Zu begrüßende Zuschläge für unterversorgte Gebiete ohne Abschläge für überversorgte
Gebiete – bei Aufgabe der Beitragsstabilität – sind ungedeckte Schecks. Fortgeführt wird die
Praxis der Verschiebebahnhöfe, wenn die unter Kritik geratenen Zusatzbeiträge nun nicht
mehr von den Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen verlangt werden; aber
dafür einfach den Werkstätten aufgebürdet werden.
Für mich sind die finanziellen Konsequenzen des GKV-WSG unwägbar. Ein fachlich und
politisch verantwortungsvolles Gesetz sieht anders aus. Obwohl der Ausschuss für Gesundheit
sich im Vorfeld mit Experten und Praxisvertretern intensiv mit der besonderen Situation der
Gefährdung der gesundheitlichen
Versorgung durch den Ärztemangel im Osten beschäftigt hat, wird auf die Probleme
halbherzig reagiert.
Allein mit Zuschlägen wird der massive Generationenwechsel in der Ärzteschaft nicht zu
bewältigen sein.Junge Ärztinnen und Ärzte werden sich erst für ein Arbeiten und Leben in
den neuen Bundesländern entscheiden, wenn sie für gleiche Arbeit die gleiche Vergütung
erhalten. Das unermüdliche Engagement der heute dort agierenden Ärztinnen und Ärzte zur
Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung hat längs die vollständige
Angleichung der Vergütung verdient.
Das dem Parlament aufgedrückte Verfahren setzt die parlamentarische Demokratie aufs Spiel.
Ganze drei Monate Zeit wurden dem Parlament, dem eigentlichen
Gesetzgeber, gegeben, nachdem ein Jahr in kleinsten Runden und über die Medien ewig
diskutiert wurde. Anerkennenswert ist, dass die Koalition nach den 26-stündigen Anhörungen
die 600 Seiten Entwurf mit über 200 Änderungsanträgen auf 400 Seiten modifizierte.
Aber die Erarbeitung fand wieder nur in elitären Runden statt. Parlamentarierinnen und
Parlamentarier standen ständig unter unermesslichem Zeitdruck, das Ganze zu erfassen und
zu bewerten. Dieses Verfahren werte ich als Entmündigung des Parlaments.
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